Behörden, Notariate, Steuerämter
Vertretung im Kanton Zug – mit Akten, die standhalten.
Ein Treuhandmandat ohne Behördenfähigkeit ist Dekoration. Die Imbo AG vertritt Mandantengesellschaften gegenüber dem Handelsregisteramt des Kantons Zug, gegenüber Notariaten bei Grundstück- und Gesellschaftsgeschäften sowie gegenüber den zuständigen Steuerbehörden. Vertretung heisst: Fristen halten, vollständige Eingaben, keine Überraschungen in der Schlussabrechnung.
Wir kennen die Differenz zwischen einer Holding mit Beteiligungsabzug, einer Immobiliengesellschaft mit Liegenschaftssteuerfolgen und einer operativen Gesellschaft, die Darlehen oder Leasing in Anspruch nimmt. Diese Differenz muss in der Buchhaltung sichtbar sein, bevor sie in der Veranlagung sichtbar wird.
Grenzen sind klar: Die Imbo AG erbringt keine anwaltliche Prozessvertretung vor Gericht und keine Wirtschaftsprüfung im Sinne einer Revisionsstelle, wo das Gesetz Unabhängigkeit verlangt. In diesen Fällen ziehen wir zugelassene Partner bei. Ebenso halten wir die Schwellen des Finanzinstitutsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes ein. Treuhand bleibt Treuhand – sie wird nicht zur Schattenbank.